Elektromobil und Straßenverkehr

Wissenswertes rum um Elektromobile

Nach Lust und Laune losbrausen, auf Straße, Radweg und Bürgersteig, über Bordsteine und querfeldein. Was für ein Traum! Den sich immer mehr Senioren erfüllen möchten - mit dem Kauf von Elektromobil, E-Scooter, Reise Scooter oder E-Mobil für die Mitnahme in Bus und Bahn. Kaum zu glauben: Immer wieder sieht man einsame E-Scooter auf der Autobahn! Es sind anscheinend ein paar Regeln zu beachten - im Straßenverkehr, bei Versicherung, Führerschein & Co.

Elektromobil: Was muss ich im Straßenverkehr beachten?

Brauche ich einen Führerschein?

Für folgende Fahrzeuge ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich:
• Elektrokleinstfahrzeuge nach § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung
• Motorisierte Krankenfahrstühle, einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit
o Elektroantrieb,
o einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer,
o einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg,
o einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und
o einer Breite über alles von maximal 110 cm.
• Für ältere motorisierte Krankenfahrstühle mit mehr als 10 km/h gibt es Übergangsbestimmungen und Sonderregelungen (Prüfbescheinigungspflicht).
 

Was ist ein Krankenfahrstuhl?

Laut § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Krankenfahrstühle einsitzige Kraftfahrzeuge (keine Kabinen-Zweisitzer) mit Elektroantrieb. Elektromobile sind also motorisierte Krankenfahrstühle, die bauartbedingt höchstens 15 km/h fahren - und Führerschein frei sind. Krankenfahrstühle eignen sich für Nutzer mit Mobilitätseinschränkung, wiegen ohne Fahrer - bei bis 500 kg Gesamtmasse - maximal 300 kg und sind höchstens 110 cm breit. Nach § 10 FeV gilt außerdem ein Mindestalter von 15 Jahren für Fahrzeuge über 10 km/h. Darunter existiert keine Altersbeschränkung: So können solche Elektromobile auch Behinderten unter 15 zu einem Plus an Mobilität verhelfen! Entsprechend sind alle ähnlichen Fahrzeuge einzustufen wie beispielsweise L6e und L7e, die bauartbedingt nicht mehr als 25 km/h fahren - und dem Krankenfahrstuhl im Aufbau ähneln
 

Welche Regelungen gelten für 25 km/h Autos mit Verbrennungsmotor?

Seit 2002 ist bei 15 km/h Schluss. Doch § 76 FeV sieht für die zweisitzigen 25er ein Übergangsrecht vor - Bestandsschutz für alle, die noch eine Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 haben. Sie dürfen ihr kleines Auto mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 10 km/h und bis höchstens 30 km/h weiterhin führen. Vorausgesetzt, das Elektromobil wurde bis 30. Juni 1999 erstmalig in Verkehr genommen - und sein Fahrer ist aufgrund von Krankheit oder Behinderung darauf angewiesen.

Wo dürfen Sie mit Krankenfahrstuhl und Elektromobil fahren?

Ein Senioren Elektromobil und Krankenfahrstuhl ersetzt die Beine, wenn die Füße nicht mehr wollen - auf öffentlichen Wegen und Plätzen. Außerdem ist Ihnen - gem. § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) - das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Mit Betonung auf Schritt: Wer einen Krankenfahrstuhl fährt, ist verkehrsrechtlich Fußgänger! Auch am Zebrastreifen hat Ihr Elektromobil also Vorrang. Nur dort, wo kein Fußweg in Sicht ist, dürfen Sie Radweg oder Straße benutzen.

Wann darf ein Elektromobil im Bus mitfahren?

Wendige Seniorenmobile wie Bus Scooter, die die vorgeschriebene Länge von 120 cm einhalten, können Sie ganz offiziell in Bus und Bahn mitnehmen. Sofern Ihr Senioren Elektromobil auch sonst alle gesetzlichen Auflagen erfüllt, durch Kennzeichnung und Dokument verbrieft. Kleine, kompakte Alltagsbegleiter, die mit ausdauerndem Radius sowie Beleuchtung, Hupe und Blinker daherkommen. Steig fähige Bus Scooter, die 6 km/h fahren, bringen auf dem Gehweg volle Leistung - auch, wenn es mal bergan geht. Inzwischen gibt es zahlreiche faltbare Mini Elektromobile nach Art des legendären Reise Scooter-Bestsellers LG-4024 auf dem Markt - Sie haben die Freude der Wahl! Viele kommen dank Lithium-Batterie sogar mit ins Flugzeug, bereit, mit 6 km/h Strandpromenaden und Kreuzfahrtdecks entlangzurollen.
 
Wann braucht ein Elektromobil TÜV und Haftpflichtversicherung?

Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h kommen ohne Haftpflichtversicherung aus - aber diese empfiehlt sich trotzdem. Alles, was schneller ist, braucht sie - und außerdem eine Betriebserlaubnis bzw. TÜV-Gutachten. Zur regelmäßigen TÜV-Hauptuntersuchung muss Ihr Elektromobil trotzdem nicht. Denn den TÜV erledigt der Hersteller, Betriebserlaubnis bzw. TÜV-Zertifikat sind beim Kauf mit im Paket. Mit Anmeldung eines Fahrzeugs über 6 km/h (nach §18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO) erhalten Sie ein farbiges, reflektierendes Versicherungskennzeichen, das an der Elektromobil-Rückseite angebracht wird und ein Jahr gültig ist. Führerschein-, Gurt- oder Helmpflicht bestehen nicht, aber HMMso rät im Sinne der eigenen Sicherheit trotzdem dazu! 

Welche Elektromobile lieben die Straße?

Während Sie mit einem 6 km/h Senioren Scooter nur auf Fahrradwegen und Gehwegen fahren sowie die Straße überqueren dürfen, weil sie keine Straßenzulassung, also TÜV Zulassung haben und brauchen, qualifizieren sich Elektromobile ab 10 km/h - neben Fußwegen und Radwegen - auch für den Straßenverkehr. Sie dürfen damit am Straßenfluss teilnehmen! Falls Sie sich darüber hinaus mehr Tempo wünschen und ganze Touren unternehmen möchten: Die Sortimentsvielfalt wächst fortlaufend. Kraftpakete, die Sie pfleglich behandeln sollten: So muss beispielsweise der Reifendruck passen, weil das E-Mobil erhöhter Abnutzung durch bestimmte Straßenbeläge ausgesetzt ist. Auch Magnetbremse und Kohlebürsten können verschleißen. Zeit, mit einem oft gehörten Märchen aufzuräumen: Nein! Elektromobile können - trotz hervorragender Bodenfreiheit - keine Bordsteine überfahren. Denn hinten sitzen kleine Stützräder als Kippschutz, die solche Manöver verhindern.

Senioren Elektromobile mit 12 km/h und 15 km/h 

Leistungsstarke Senioren Scooter mit 12 km/h und 15 km/h meistern auch Spazierwege in der freien Natur, sind aber keine Geländefahrzeuge. Aber manche von ihnen fast ein kleines Auto! Wie Kabinen Elektromobile mit Dach, abschließbaren Türen und Scheibenwischern. Nehmen Sie sich die Freiheit, auch bei Wind und Wetter trocken unterwegs zu sein. Schon 15 km/h Kabinenfahrzeuge haben alles, was ein richtiges Auto hat, bis zu Parksensoren und Heizung - aber sein Fahrer keinen Führerschein. Apropos Fahrerlaubnis ...
Elektromobile (einsitzig) bis max. 15 km/h haben eine Einstufung als Krankenfahrstuhl und sind immer Führerschein frei 
• Elektromobile, die zweispurig sind; sind für Menschen, die vor dem 01.04.65 geboren sind, bis max. 25 km/h Führerschein frei. Alle später geborenen benötigen mind. den Mofa Führerschein. Bis 20 km/h sind diese Fahrzeuge Führerschein frei
• Für die Fahrzeuge der Klasse L6e bis 45km/h reicht die Fahrerlaubnisklasse „AM“ aus.


Welche Alkohol-Grenzwerte gelten auf dem Elektromobil?

Gewusst? Auch für Krankenfahrstuhl und Elektromobil-Fahrer gelten Alkoholgrenzwerte - wie für Autofahrer. Werden Sie mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit - mit Bußgeldbescheid um 500 Euro. Hinzukommen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Und sind Sie trotz 1,1 Promille und mehr mit Ihrem Elektromobil unterwegs, begehen Sie eine Straftat. Gleiches gilt, wenn Sie sich ab 0,3 Promille so verhalten, dass man Ihnen die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ansieht. Sie sind unter 21? Oder Führerscheinanfänger in der Probezeit? Dann gilt für Sie: 0,0 Promille am Lenker.

Nun, alles klar? Und körperlich wie mental in der Lage, souverän im Straßenverkehr aktiv zu sein? Auch als Fahrer mit Mobilitätseinschränkung haben Sie zahlreiche Rechte: Fordern Sie diese selbstsicher ein. Gute Fahrt!
Fragen Sie bitte bei Bedarf beim Gesetzgeber oder beim TÜV nach! Dieser Artikel dient nur als eine Vorabinformation!
Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten.




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